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Die Hauptuntersuchung ist der regelmäßige „Gesundheitscheck“ Ihres Fahrzeugs! Es handelt sich um eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Verpflichtung, deren Versäumnis mit einer Geldbuße und in bestimmten Fällen mit einer Stilllegung des betreffenden Fahrzeugs geahndet werden kann. Der Untersuchungspflicht unterliegen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger (§ 29 StVZO). Die Untersuchungsintervalle sind unterschiedlich, für private PKW in der Regel jedoch spätestens alle 24 Monate. Der einwandfreie Zustand Ihres Fahrzeugs ist Voraussetzung für den Erhalt der Prüfplakette.

Alle Punkte zum erfolgreichen Erhalt der Prüfplakette werden von einem erfahrenen Mitarbeiter untersucht, wodurch eventuell notwendige Reparaturen im Vorfeld erkannt und beseitigt werden können, um spätere Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten vermieden werden können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen zur Verfügung, um die eventuell notwendige Reparaturen schnell auszuführen.


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